FFP2 Maskenpflicht ab sofort !

Liebe Gottesdienstbesucher,

ab sofort ist auch wähernd der Gottesdienste als Mund-Nasenschutz nur noch die FFP2 Maske oder eine vergleichbare Qualität (N95, KN95) zulässig !

Diese Hygienevorgabe des Bundes ist verpflichtend. Bitte berücksichtigen Sie dies, eine Teilnahme am Gottesdienst mit normalen Stoffmasken oder anderen Bedeckungen ist nicht mehr erlaubt. Bitte berücksichtigen Sie dies beim nächsten Gottesdienstbesuch.

Informationen zu den Beschlüssen auf dieser Seite: https://www.katholisch.de/artikel/28408-bund-und-laender-beschliessen-weitere-auflagen-fuer-gottesdienste